Platzordnung für den Campingplatz Neumannshof
Sehr geehrter Camper,
wir begrüßen Sie herzlich auf dem Campingplatz Neumannshof und hoffen auf ruhige und erholsame Stunden. Um all unseren Gästen auf dem Campingplatz ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen, dient diese Ordnung und wir bitten Sie daher um Einhaltung.
An- und Abfahrtszeiten
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Abreise
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Ankunft/ Anmeldung/ Platzbelegung
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Der Platzwart ist nach den bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.
Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Sie erhalten eine Tageskarte. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt ohne zu übernachten, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher, die bei Campinggästen in abgestellten Wohnwagen/Zelten übernachten wollen, haben gemäß der Gebührenordnung die volle Personengebühr zu entrichten.
Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, daß sein Besuch ordentlich angemeldet wird und daß sich dieser Besuch ebenfalls gemäß Platzordnung verhält.
Jugendliche unterliegen auf dem Campingplatz den Jugendschutzbestimmungen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Übernachtung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines dazu Beauftragten gestattet.
Brandverhütungsvorschriften
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Baumbestand
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Bebauung
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Einzäunungen und Abgrenzungen sowie Barrieren zur Erreichung von Einzelparzellen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Geltungsbereich
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Vorliegende Platzordnung gilt für alle Campinggäste, Anlieger (welche Ver- und Entsorgung und die Anfahrtswege nutzen), sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.
Gebühren
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Für Wohnwagen, Zelte oder anderweitig genutzte Stellplätze in normaler Größe, welche über einen längeren Zeitraum ungenutzt stehen, wird für den Gesamtzeitraum eine zweifache Personengebühr und die jeweilige Stellplatzgebühr in Ansatz gebracht. Dies gilt auch für Camper ohne gültigen Langzeitvertrag.
Gültigkeit
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Hund
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Hausrecht
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Bei Platzverweis erfolgt keine Rückerstattung der bereits entrichteten Campinggebühren. Beschädigungen aller Art führen zum Schadensersatz. Eltern haften für ihre Kinder.
Kraftfahrzeuge
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Grundsätzlich darf nur ein Wagen auf dem Stellplatz parken. Zweitwagen werden gesondert angemeldet und eingewiesen und entsprechend der Gebührenordnung abgerechnet.
Wer nach 22.00 Uhr das Gelände besucht oder morgens vor 6.00 Uhr wieder verlässt, hat den Wagen vor der Pforte zu parken.
Pflegearbeiten am Kfz sind verboten, ebenso jegliches Waschen von Kfz.
Auf- und Abziehen des Caravans ist dem Platzwart zu melden.
Das Radfahren ist auf das nötige Mindestmaß zu beschränken. Ein unnötiges Umherfahren und Rollern sind nicht erlaubt.
Auf die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (Schritttempo) wird ausdrücklich verwiesen.
Müllabfuhr
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Die vorhandenen Mülltonnen sind nur für die täglichen Abfälle vorgesehen, nicht aber für größeren Müll (Sperrmüll usw.). Wird hiergegen verstoßen und der Verursacher ermittelt, werden diesem die zusätzlichen Abfuhrkosten in Rechnung gestellt. Kann kein Verursacher festgestellt werden, werden die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt.
Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der Abwässer ein Eimer unter den Caravan zu stellen. Dieser ist in den Abwassergully der einzelnen Versorgungspunkte zu entleeren.
Abfälle aller Art, jedoch keine Flüssigkeiten, gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Der Stellplatz ist vom Gast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen und zu säubern. In die am Platz befindlichen Abfallbehälter darf nur der Müll gekippt werden, der auch am Platz anfällt.
Parzellen
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Schäden, die durch das verbotswidrige Verlegen der Elektroleitungen unter der Oberfläche entstehen, werden zulasten des Mieters behoben.
Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, Zäunen, Hecken, Dauerumfriedungen zu versehen. Jede Veränderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben, ist untersagt. Wurzeln der Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
Die Parzelle ist stets in Ordnung zu halten und regelmäßig zu pflegen.
Der Platzwart ist berechtigt, von den Campinggästen die Beseitigung der um ihren Wohnwagen/Zelten herumliegenden Abfälle bzw. sonstiger Gegenstände zu verlangen.
Ruhe
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Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr.
In dieser Zeit bleibt die Schranke geschlossen.
Innerhalb dieser Ruhezeiten darf kein Rasen gemäht werden und nicht unnötig mit dem Auto innerhalb des Geländes gefahren werden. Das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Gäste, die während der Ruhezeiten zum Campingplatz zurückkehren, müssen Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen.
Für die Mittags- bzw. Nachtruhezeiten ist in einem Kästchen an der Rezeption ein Tornotschlüssel hinter Glas hinterlegt. Die Scheibe darf nur im Notfall (Unfall, Krankheit, Brände) eingeschlagen werden. Mißbrauch wird strafrechtlich geahndet und kann zum Platzverweis führen.
Jeder 1. Samstag im Monat ist der sogenannte “lange Samstag”, an welchem die Platzruhe ab 24 Uhr in der Nacht eintreten soll. Vermieter und Verwalter behalten sich in dieser Regelung ein uneingeschränktes Änderungsrecht vor, für den Fall, daß mit dieser Bestimmung Mißbrauch getrieben werden sollte.
Stromversorgung
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Bei Ankunft auf dem Stellplatz wird der jeweilige Stand des Zählers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatzpreisliste.
Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker verwendet werden
Sport- & Spieleinrichtungen
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Das Benutzen der vorhandenen Sport- und Spielanlagen sowie das Baden im Stausee erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist untersagt, Gegenstände in den See zu werfen.
Versicherung
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Verkauf
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Wasch- und Toilettenanlagen
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Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sorgfältig ausgebaut. Abfälle aller Art gehören nicht in die Toiletten.
Wir bitten, besonders auf die ordentliche Benutzung der Anlagen zu achten und evtl. Zuwiderhandlungen sofort der Verwaltung zu melden. Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärgebäude
aufsuchen.der jeweilige Stand des Zählers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatzpreisliste.
Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker verwendet werden
Wassersport/ Boote
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Beachtet der Stellplatznehmer Genehmigungen oder Auflagen von Behörden nicht, trägt er die Folgen selbst. Eine Haftung durch den Betreiber ist ausgeschlossen.
Bootsstege und Boote sind bei dem Betreiber anzumelden und es ist hierfür eine gesonderte Gebühr zu entrichten.
Nicht angemeldete und genehmigte Boote und Stege werden zu Lasten Besitzers entfernt.
Campingplatz Saaltal-Alter
Saalthal 7
07333 Unterwellenborn
Campingplatz Neumannshof
07389 Gössitz