GĂ€ste ABC – Campingplatz Neumannshof
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Adressen rund um den Campingplatz.
In unserem Shop in der Rezeption finden Sie:
- Molkereiprodukte
- Backwaren
- Konserven
- Zeitungen
- GetrÀnke
- SĂŒĂwaren
- Vignetten
- Campingartikel
- Hygieneartikel
- Artikel rund um den BadespaĂ
An- und Abfahrtszeiten
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Abreise
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Ankunft/ Anmeldung/ Platzbelegung
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Der Platzwart ist nach den bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.
Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Sie erhalten eine Tageskarte. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt ohne zu ĂŒbernachten, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher, die bei CampinggĂ€sten in abgestellten Wohnwagen/Zelten ĂŒbernachten wollen, haben gemÀà der GebĂŒhrenordnung die volle PersonengebĂŒhr zu entrichten.
Der Stellplatznehmer ist dafĂŒr verantwortlich und hat dafĂŒr zu sorgen, daĂ sein Besuch ordentlich angemeldet wird und daĂ sich dieser Besuch ebenfalls gemÀà Platzordnung verhĂ€lt.
Jugendliche unterliegen auf dem Campingplatz den Jugendschutzbestimmungen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Ăbernachtung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines dazu Beauftragten gestattet.
BrandverhĂŒtungsvorschriften
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Baumbestand
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Bebauung
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EinzÀunungen und Abgrenzungen sowie Barrieren zur Erreichung von Einzelparzellen sind grundsÀtzlich nicht gestattet.
Geltungsbereich
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Vorliegende Platzordnung gilt fĂŒr alle CampinggĂ€ste, Anlieger (welche Ver- und Entsorgung und die Anfahrtswege nutzen), sowie fĂŒr alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.
GebĂŒhren
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FĂŒr Wohnwagen, Zelte oder anderweitig genutzte StellplĂ€tze in normaler GröĂe, welche ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum ungenutzt stehen, wird fĂŒr den Gesamtzeitraum eine zweifache PersonengebĂŒhr und die jeweilige StellplatzgebĂŒhr in Ansatz gebracht. Dies gilt auch fĂŒr Camper ohne gĂŒltigen Langzeitvertrag.
GĂŒltigkeit
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Hund
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Hausrecht
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Bei Platzverweis erfolgt keine RĂŒckerstattung der bereits entrichteten CampinggebĂŒhren. BeschĂ€digungen aller Art fĂŒhren zum Schadensersatz. Eltern haften fĂŒr ihre Kinder.
Kraftfahrzeuge
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GrundsĂ€tzlich darf nur ein Wagen auf dem Stellplatz parken. Zweitwagen werden gesondert angemeldet und eingewiesen und entsprechend der GebĂŒhrenordnung abgerechnet.
Wer nach 22.00 Uhr das GelÀnde besucht oder morgens vor 6.00 Uhr wieder verlÀsst, hat den Wagen vor der Pforte zu parken.
Pflegearbeiten am Kfz sind verboten, ebenso jegliches Waschen von Kfz.
Auf- und Abziehen des Caravans ist dem Platzwart zu melden.
Das Radfahren ist auf das nötige Mindestmaà zu beschrÀnken. Ein unnötiges Umherfahren und Rollern sind nicht erlaubt.
Auf die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (Schritttempo) wird ausdrĂŒcklich verwiesen.
MĂŒllabfuhr
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Die vorhandenen MĂŒlltonnen sind nur fĂŒr die tĂ€glichen AbfĂ€lle vorgesehen, nicht aber fĂŒr gröĂeren MĂŒll (SperrmĂŒll usw.). Wird hiergegen verstoĂen und der Verursacher ermittelt, werden diesem die zusĂ€tzlichen Abfuhrkosten in Rechnung gestellt. Kann kein Verursacher festgestellt werden, werden die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt.
Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der AbwÀsser ein Eimer unter den Caravan zu stellen. Dieser ist in den Abwassergully der einzelnen Versorgungspunkte zu entleeren.
AbfĂ€lle aller Art, jedoch keine FlĂŒssigkeiten, gehören in die dafĂŒr vorgesehenen BehĂ€lter. Der Stellplatz ist vom Gast vor seiner Abreise vollstĂ€ndig in Ordnung zu bringen und zu sĂ€ubern. In die am Platz befindlichen AbfallbehĂ€lter darf nur der MĂŒll gekippt werden, der auch am Platz anfĂ€llt.
Parzellen
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SchÀden, die durch das verbotswidrige Verlegen der Elektroleitungen unter der OberflÀche entstehen, werden zulasten des Mieters behoben.
Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, ZĂ€unen, Hecken, Dauerumfriedungen zu versehen. Jede VerĂ€nderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von GrĂ€ben, ist untersagt. Wurzeln der BĂ€ume dĂŒrfen nicht beschĂ€digt werden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, ZeltschnĂŒre oder anderes Zeltzubehör gefĂ€hrdet oder belĂ€stigt wird.
Die Parzelle ist stets in Ordnung zu halten und regelmĂ€Ăig zu pflegen.
Der Platzwart ist berechtigt, von den CampinggÀsten die Beseitigung der um ihren Wohnwagen/Zelten herumliegenden AbfÀlle bzw. sonstiger GegenstÀnde zu verlangen.
Ruhe
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Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr.
In dieser Zeit bleibt die Schranke geschlossen.
Innerhalb dieser Ruhezeiten darf kein Rasen gemĂ€ht werden und nicht unnötig mit dem Auto innerhalb des GelĂ€ndes gefahren werden. Das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. GĂ€ste, die wĂ€hrend der Ruhezeiten zum Campingplatz zurĂŒckkehren, mĂŒssen Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen.
FĂŒr die Mittags- bzw. Nachtruhezeiten ist in einem KĂ€stchen an der Rezeption ein TornotschlĂŒssel hinter Glas hinterlegt. Die Scheibe darf nur im Notfall (Unfall, Krankheit, BrĂ€nde) eingeschlagen werden. MiĂbrauch wird strafrechtlich geahndet und kann zum Platzverweis fĂŒhren.
Jeder 1. Samstag im Monat ist der sogenannte “lange Samstag”, an welchem die Platzruhe ab 24 Uhr in der Nacht eintreten soll. Vermieter und Verwalter behalten sich in dieser Regelung ein uneingeschrĂ€nktes Ănderungsrecht vor, fĂŒr den Fall, daĂ mit dieser Bestimmung MiĂbrauch getrieben werden sollte.
Stromversorgung
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Bei Ankunft auf dem Stellplatz wird der jeweilige Stand des ZĂ€hlers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die GebĂŒhren richten sich nach der jeweils gĂŒltigen Campingplatzpreisliste.
Ab Abnahmestelle ist der Gast fĂŒr den Stromanschluss verantwortlich. Es dĂŒrfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker verwendet werden
Sport- & Spieleinrichtungen
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Das Benutzen der vorhandenen Sport- und Spielanlagen sowie das Baden im Stausee erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist untersagt, GegenstÀnde in den See zu werfen.
Versicherung
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Verkauf
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Wasch- und Toilettenanlagen
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Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sorgfÀltig ausgebaut. AbfÀlle aller Art gehören nicht in die Toiletten.
Wir bitten, besonders auf die ordentliche Benutzung der Anlagen zu achten und evtl. Zuwiderhandlungen sofort der Verwaltung zu melden. Kleinkinder unter 6 Jahren dĂŒrfen nur in Begleitung Erwachsener die SanitĂ€rgebĂ€ude
aufsuchen.der jeweilige Stand des ZĂ€hlers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die GebĂŒhren richten sich nach der jeweils gĂŒltigen Campingplatzpreisliste.
Ab Abnahmestelle ist der Gast fĂŒr den Stromanschluss verantwortlich. Es dĂŒrfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker verwendet werden
Wassersport/ Boote
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Beachtet der Stellplatznehmer Genehmigungen oder Auflagen von Behörden nicht, trÀgt er die Folgen selbst. Eine Haftung durch den Betreiber ist ausgeschlossen.
Bootsstege und Boote sind bei dem Betreiber anzumelden und es ist hierfĂŒr eine gesonderte GebĂŒhr zu entrichten.
Nicht angemeldete und genehmigte Boote und Stege werden zu Lasten Besitzers entfernt.
SanitÀrbereich
Auf unserem Campingplatz stehen Ihnen ein groĂes SanitĂ€rgebĂ€ude mit Wickeltisch und zwei kleine SanitĂ€rgebĂ€ude zur VerfĂŒgung.
Rettungsleitstelle
0 36 71 â 99 00
Taxi
Funk-Taxi: 0 36 71 – 51 11 15
Campingplatz Saaltal-Alter
Saalthal 7
07333 Unterwellenborn
Campingplatz Neumannshof
07389 Gössitz