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Campingurlaub in ThĂŒringen
GĂ€ste ABC - Campingplatz Neumannshof

GĂ€ste ABC – Campingplatz Neumannshof

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Adressen rund um den Campingplatz.

In unserem Shop in der Rezeption finden Sie:

  • Molkereiprodukte
  • Backwaren
  • Konserven
  • Zeitungen
  • GetrĂ€nke
  • SĂŒĂŸwaren
  • Vignetten
  • Campingartikel
  • Hygieneartikel
  • Artikel rund um den Badespaß
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An- und Abfahrtszeiten

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Neu ankommende CampinggĂ€ste werden von 9.00 Uhr – 21.00 Uhr, mit Ausnahme der Zeit der Mittagsruhe von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr, aufgenommen.
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Abreise

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Die Abreise erfolgt bis 13.00 Uhr, bei Abreise nach 13.00 Uhr wird ein zusĂ€tzlicher Aufenthaltstag berechnet. Die Aufenthaltsdauer fĂŒr zeitweilige CampinggĂ€ste wird nach NĂ€chten berechnet.
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Ankunft/ Anmeldung/ Platzbelegung

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Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist ankommenden CampinggÀsten und ihren Begleitern nur nach Anmeldung gestattet. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmÀchtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.

Der Platzwart ist nach den bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.

Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Sie erhalten eine Tageskarte. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt ohne zu ĂŒbernachten, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher, die bei CampinggĂ€sten in abgestellten Wohnwagen/Zelten ĂŒbernachten wollen, haben gemĂ€ĂŸ der GebĂŒhrenordnung die volle PersonengebĂŒhr zu entrichten.

Der Stellplatznehmer ist dafĂŒr verantwortlich und hat dafĂŒr zu sorgen, daß sein Besuch ordentlich angemeldet wird und daß sich dieser Besuch ebenfalls gemĂ€ĂŸ Platzordnung verhĂ€lt.

Jugendliche unterliegen auf dem Campingplatz den Jugendschutzbestimmungen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Übernachtung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines dazu Beauftragten gestattet.

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BrandverhĂŒtungsvorschriften

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Offene Feuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Zum Grillen sind ausschließlich die hierfĂŒr vorgesehenen PlĂ€tze zu nutzen. FĂŒr Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmĂ€ĂŸige GerĂ€te zu verwenden. In den Wohnwagen mĂŒssen die GerĂ€te vorschriftsmĂ€ĂŸig vom Wohnwagenhersteller installiert sein. Die notwendigen ÜberprĂŒfungen der Gasanlagen sind innerhalb der vorgeschriebenen ZeitrĂ€ume durchfĂŒhren zu lassen.
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Baumbestand

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Die Bepflanzung soll der Landschaft angepasst sein. Es sind möglichst nur heimische BĂ€ume und StrĂ€ucher zu verwenden. BeschĂ€digungen von BĂ€umen, StrĂ€uchern und Pflanzen sind unzulĂ€ssig. FĂŒr etwa angerichteten Schaden hat der Verursacher aufzukommen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Platzverweis zu rechnen. Jede Art von Anpflanzungen sind mit der Campingplatzleitung abzustimmen und können ohne jegliche ErsatzansprĂŒche durch diese entfernt werden, wenn die RĂŒckpflanzung nach Aufforderung durch den Verursacher nicht erfolgt.
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Bebauung

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Bei der Erholungseinrichtung handelt es sich um einen “Campingplatz”. Bei Umbauten, welche nicht abgestimmt bzw. genehmigt waren, ist mit einem sofortigen RĂŒckbau zu rechnen. Es ist strengstens untersagt Löcher oder Furchen tiefer als 50 cm zu graben. Eine Genehmigung des Vermieters muss ansonsten dazu eingeholt werden. Nichteinhaltung kann zur sofortigen VertragskĂŒndigung fĂŒhren. Überdachungen, Vorbauten, Zeltbebauungen allgemein haben nur mit handelsĂŒblichen Campingartikeln zu erfolgen und sind ebenfalls abzustimmen.

EinzÀunungen und Abgrenzungen sowie Barrieren zur Erreichung von Einzelparzellen sind grundsÀtzlich nicht gestattet.

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Geltungsbereich

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Vorliegende Platzordnung gilt fĂŒr alle CampinggĂ€ste, Anlieger (welche Ver- und Entsorgung und die Anfahrtswege nutzen), sowie fĂŒr alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.

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GebĂŒhren

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Die Camping- und sonstigen GebĂŒhren richten sich nach der jeweils gĂŒltigen Campingplatzpreisliste, die in der Rezeption ausliegt. FĂŒr Jahrescamper gilt der Jahresvertrag. GebĂŒhren sind entsprechend der VertrĂ€ge bzw. GebĂŒhrenordnung fĂ€llig. Nicht gezahlte GebĂŒhren fĂŒhren zum Recht der fristlosen KĂŒndigung des Standplatzes und zur AusĂŒbung des Hausrechtes durch die Leitung des Campingplatzes.

FĂŒr Wohnwagen, Zelte oder anderweitig genutzte StellplĂ€tze in normaler GrĂ¶ĂŸe, welche ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum ungenutzt stehen, wird fĂŒr den Gesamtzeitraum eine zweifache PersonengebĂŒhr und die jeweilige StellplatzgebĂŒhr in Ansatz gebracht. Dies gilt auch fĂŒr Camper ohne gĂŒltigen Langzeitvertrag.

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GĂŒltigkeit

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Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort und kann jederzeit verÀndert werden.
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Hund

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Ein Hund darf (fĂŒr Durchgangscamper) mitgebracht werden. Es ist aber untersagt, den Hund frei laufen zu lassen. Er ist an der Leine zu halten und zu fĂŒhren. FĂŒr BedĂŒrfniszwecke sind Hunde außerhalb des GelĂ€ndes auszufĂŒhren, um Verschmutzungen durch Kot zu vermeiden.
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Hausrecht

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Die Platzleitung ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der CampinggÀste erforderlich ist.

Bei Platzverweis erfolgt keine RĂŒckerstattung der bereits entrichteten CampinggebĂŒhren. BeschĂ€digungen aller Art fĂŒhren zum Schadensersatz. Eltern haften fĂŒr ihre Kinder.

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Kraftfahrzeuge

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Kraftfahrzeuge aller Art dĂŒrfen nur zur Ein- bzw. Ausfahrt in das/aus dem CampingplatzgelĂ€nde und nur auf den dafĂŒr vorgesehenen Wegen in Schritttempo benutzt werden.

GrundsĂ€tzlich darf nur ein Wagen auf dem Stellplatz parken. Zweitwagen werden gesondert angemeldet und eingewiesen und entsprechend der GebĂŒhrenordnung abgerechnet.

Wer nach 22.00 Uhr das GelÀnde besucht oder morgens vor 6.00 Uhr wieder verlÀsst, hat den Wagen vor der Pforte zu parken.

Pflegearbeiten am Kfz sind verboten, ebenso jegliches Waschen von Kfz.

Auf- und Abziehen des Caravans ist dem Platzwart zu melden.

Das Radfahren ist auf das nötige Mindestmaß zu beschrĂ€nken. Ein unnötiges Umherfahren und Rollern sind nicht erlaubt.

Auf die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (Schritttempo) wird ausdrĂŒcklich verwiesen.

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MĂŒllabfuhr

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Der anfallende HausmĂŒll ist nur von Erwachsenen in den bereitstehenden Container abzulegen. Grobe Verunreinigungen (Wegwerfen von MĂŒll auf Wegen und Anlagen) sowie das Mitbringen von MĂŒll von zu Hause ist streng untersagt und fĂŒhrt bei Zuwiderhandlung zur sofortigen KĂŒndigung.
Die vorhandenen MĂŒlltonnen sind nur fĂŒr die tĂ€glichen AbfĂ€lle vorgesehen, nicht aber fĂŒr grĂ¶ĂŸeren MĂŒll (SperrmĂŒll usw.). Wird hiergegen verstoßen und der Verursacher ermittelt, werden diesem die zusĂ€tzlichen Abfuhrkosten in Rechnung gestellt. Kann kein Verursacher festgestellt werden, werden die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt.

Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der AbwÀsser ein Eimer unter den Caravan zu stellen. Dieser ist in den Abwassergully der einzelnen Versorgungspunkte zu entleeren.

AbfĂ€lle aller Art, jedoch keine FlĂŒssigkeiten, gehören in die dafĂŒr vorgesehenen BehĂ€lter. Der Stellplatz ist vom Gast vor seiner Abreise vollstĂ€ndig in Ordnung zu bringen und zu sĂ€ubern. In die am Platz befindlichen AbfallbehĂ€lter darf nur der MĂŒll gekippt werden, der auch am Platz anfĂ€llt.

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Parzellen

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Parzellen werden durch die Platzleitung vergeben und sind lediglich durch Anpflanzungen (gem. den Platzrichtlinien) unterteilt und abgegrenzt.

SchÀden, die durch das verbotswidrige Verlegen der Elektroleitungen unter der OberflÀche entstehen, werden zulasten des Mieters behoben.

Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, ZĂ€unen, Hecken, Dauerumfriedungen zu versehen. Jede VerĂ€nderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von GrĂ€ben, ist untersagt. Wurzeln der BĂ€ume dĂŒrfen nicht beschĂ€digt werden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, ZeltschnĂŒre oder anderes Zeltzubehör gefĂ€hrdet oder belĂ€stigt wird.

Die Parzelle ist stets in Ordnung zu halten und regelmĂ€ĂŸig zu pflegen.

Der Platzwart ist berechtigt, von den CampinggÀsten die Beseitigung der um ihren Wohnwagen/Zelten herumliegenden AbfÀlle bzw. sonstiger GegenstÀnde zu verlangen.

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Ruhe

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Die Ruhe ist fĂŒr alle wichtig. Es ist daher folgendes unbedingt zu beachten:

Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr.

In dieser Zeit bleibt die Schranke geschlossen.

Innerhalb dieser Ruhezeiten darf kein Rasen gemĂ€ht werden und nicht unnötig mit dem Auto innerhalb des GelĂ€ndes gefahren werden. Das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. GĂ€ste, die wĂ€hrend der Ruhezeiten zum Campingplatz zurĂŒckkehren, mĂŒssen Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen.

FĂŒr die Mittags- bzw. Nachtruhezeiten ist in einem KĂ€stchen an der Rezeption ein TornotschlĂŒssel hinter Glas hinterlegt. Die Scheibe darf nur im Notfall (Unfall, Krankheit, BrĂ€nde) eingeschlagen werden. Mißbrauch wird strafrechtlich geahndet und kann zum Platzverweis fĂŒhren.

Jeder 1. Samstag im Monat ist der sogenannte “lange Samstag”, an welchem die Platzruhe ab 24 Uhr in der Nacht eintreten soll. Vermieter und Verwalter behalten sich in dieser Regelung ein uneingeschrĂ€nktes Änderungsrecht vor, fĂŒr den Fall, daß mit dieser Bestimmung Mißbrauch getrieben werden sollte.

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Stromversorgung

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Bei Ankunft auf dem Stellplatz wird der jeweilige Stand des ZĂ€hlers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die GebĂŒhren richten sich nach der jeweils gĂŒltigen Campingplatzpreisliste.

Ab Abnahmestelle ist der Gast fĂŒr den Stromanschluss verantwortlich. Es dĂŒrfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker verwendet werden

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Sport- & Spieleinrichtungen

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Das Benutzen der vorhandenen Sport- und Spielanlagen sowie das Baden im Stausee erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist untersagt, GegenstÀnde in den See zu werfen.

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Versicherung

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Die Mieter verpflichten sich, eine Haftpflicht-, Diebstahl- und Feuerversicherung abzuschließen. Eine Haftung fĂŒr den Vermieter ist dadurch ausgeschlossen. Irgendwelche Haftung fĂŒr abhandengekommene oder beschĂ€digte GegenstĂ€nde der Mieter oder deren GĂ€ste sowie fĂŒr UnfĂ€lle oder Verletzungen wird vom Vermieter nicht ĂŒbernommen.
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Verkauf

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Der Verkauf von Immobilien ist nicht gleichbedeutend mit der Weitergabe des Vertrages fĂŒr einen Jahresstandplatz. Es empfiehlt sich daher eine Abstimmung mit dem Platzinhaber zu treffen.
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Wasch- und Toilettenanlagen

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Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sorgfÀltig ausgebaut. AbfÀlle aller Art gehören nicht in die Toiletten.

Wir bitten, besonders auf die ordentliche Benutzung der Anlagen zu achten und evtl. Zuwiderhandlungen sofort der Verwaltung zu melden. Kleinkinder unter 6 Jahren dĂŒrfen nur in Begleitung Erwachsener die SanitĂ€rgebĂ€ude
aufsuchen.der jeweilige Stand des ZĂ€hlers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die GebĂŒhren richten sich nach der jeweils gĂŒltigen Campingplatzpreisliste.

Ab Abnahmestelle ist der Gast fĂŒr den Stromanschluss verantwortlich. Es dĂŒrfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker verwendet werden

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Wassersport/ Boote

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Den CampinggÀsten ist das Befahren des Hohenwartestausee mit Wasserfahrzeugen (Ruder-, Paddel- und Segelbooten) sowie jeglicher anderer Wassersport nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und auf eigene Gefahr gestattet.

Beachtet der Stellplatznehmer Genehmigungen oder Auflagen von Behörden nicht, trÀgt er die Folgen selbst. Eine Haftung durch den Betreiber ist ausgeschlossen.

Bootsstege und Boote sind bei dem Betreiber anzumelden und es ist hierfĂŒr eine gesonderte GebĂŒhr zu entrichten.

Nicht angemeldete und genehmigte Boote und Stege werden zu Lasten Besitzers entfernt.

SanitÀrbereich

Auf unserem Campingplatz stehen Ihnen ein großes SanitĂ€rgebĂ€ude mit Wickeltisch und zwei kleine SanitĂ€rgebĂ€ude zur VerfĂŒgung.

Rettungsleitstelle

0 36 71 − 99 00

Taxi

Funk-Taxi: 0 36 71 – 51 11 15